Berlin

1. Bestehende (Rechts-)Grundlage

Grundlage der Konfessionellen Kooperation ist eine Vereinbarung zwischen dem Erzbistum Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz zur Kooperation von evangelischem und katholischem Religionsunterricht vom 06. Oktober 2017.

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2. Fortbildungskonzepte oder -verpflichtungen für Lehrer/innen zur Erteilung des Religionsunterrichts in konfessioneller Kooperation

Eine Fortbildungsreihe gemeinsam mit der ev. Kirche ist entwickelt. Da derzeit nur wenige Plätze in den Fortbildungen angeboten werden können, sind diese (noch) nicht verpflichtend.

3. Vorgaben für ein gemeinsames Curriculum von evangelischem und katholischem Unterricht

Ein Curriculum für die Grundschule gemeinsam mit den Verantwortlichen der ev. Kirche sowie Lehrkräften, die konfessionell-kooperativ unterrichten ist bereits erstellt.

Curriculum zur konfessionellen Kooperation

4. Materialien zur Unterrichtsgestaltung

Materialien  finden Sie zukünftig  hier.

5. Sonstiges

Da in Berlin der Religionsunterricht nicht nach GG Art. 7 Absatz 3 ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen ist, sondern eine Sonderregelung nach Art. 141 GG besteht, bestehen zwischen den Abteilungen der evangelischen und katholischen Kirche bereits seit 2009 Sonderregelungen.