Thüringen

1. Bestehende Rechtsgrundlage

Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht

Nach § 46 Absatz 1 ThürSchulG sind Religionsunterricht und Ethikunterricht in den staat-lichen Schulen ordentliche Lehrfächer. Ausgenommen sind aufgrund Rechtsverordnung die Fachschulen und Berufsfachschulen (Thüringer Fachschulordnung, ThürSchulO für die Hö-here Berufsfachschule – zweijährige Bildungsgänge sowie bundesrechtliche Prüfungsord-nungen).

Religionsunterricht und Ethikunterricht werden in der Regel zur selben Unterrichtszeit erteilt.

Zur Information der Erziehungsberechtigten und der religionsmündigen Schüler geht der Ein-führung eine gemeinsame Vorstellung der Fächer Religionslehre und Ethik an der jeweiligen Schule voraus. Die jeweiligen Beauftragten der Kirchen und Religionsgemeinschaften sind rechtzeitig vorher über den vorgesehenen Termin zu informieren.

Hinweise zum Religions- und Ethikunterricht:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwjT9_vcqIfiAhUMcBQKHRuDB5UQFjABegQIAhAC&url=https%3A%2F%2Fwww.thueringen.de%2Fmam%2Fth2%2Ftmbwk%2Fbildung%2Fschulwesen%2Frechtsgrundlagen%2Fvorschriften%2F2018-03-22_hinweise-religions-_und_ethikunterricht.pdf&usg=AOvVaw2eOOgPZiejPpRb9EvcmSeh

Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht:

Vereinbarung zwischen den Bistümern Erfurt, Dresden-Meißen und Fulda  und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland  sowie der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck über konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht in Thüringen

https://www.bistum-erfurt.de/fileadmin/Redakteure/Download/2018-11-21__Vereinbarung_Kirchen.pdf

Weiterführendes zur konfessionellen Kooperation:

https://www.theo-web.de/zeitschrift/ausgabe-2006-02/16-Wermke-END.pdf